Brexit – Was Sie im trend-ERP beachten müssen

Nach langen und intensiven Verhandlungen ist der Partnerschaftsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelt und trat am 01.01.2021 vorläufig in Kraft. Alle 27 Mitgliedstaaten erteilten dem Abkommen und seiner vorläufigen Anwendung am 29. Dezember 2020 ihre Zustimmung. Damit das Abkommen endgültig in Kraft treten kann, ist noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.

Was Sie hierfür im trend-ERP System beachten müssen und welche Anpassungen notwendig sind, erfahren Sie in unserem Leitfaden oder sprechen Sie uns an.

 

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