13.12.2021 Christian Gut Sicherheit Über das Wochenende gab es viel Aufregung über eine kritische Sicherheitslücke in einer Java-Komponente namens Log4J. Die Art der Sicherheitslücke macht nahezu jedes Produkt anfällig, in… weiterlesen →
Im neuen trend-ERP Release R21 stecken einige Veränderungen, welche vom Kunden nicht direkt gesehen werden. Wir haben unter der Haube sehr viele Programme geändert, ohne dass sich dies in der… weiterlesen →
Die Zahl der im Internet kursierenden Schadprogramme wächst jeden Tag um 300.000. Allein zwischen 06.2019 und 05.2020 sind um die 117,4 Millionen neue Varianten von Programmen entstanden, die dazu benutzt… weiterlesen →
trend SWM unterstützte im Mai 2019 den Radsport-Nachwuchs am Kaiserstuhl. Beim Radrennen im Weinort Achkarren stellte trend SWM die Preisgelder für die Jugend- und Juniorenrennen zur Verfügung. Das Radrennen, dass… weiterlesen →
Seit dem 31. Januar 2018 ist in der Welt rund um die Programmiersprache Java einiges in Bewegung. Oracle hat als Lieferant von Java das Lizenzmodell geändert. Diese Änderung führt dazu,… weiterlesen →
Seit 16 Jahren bilden wir bei trend SWM unsere neuen Mitarbeiter auch selbst aus. Gemeinsam mit der DHBW Lörrach bieten wir das duale Studium an. Was früher noch die Berufsakademie… weiterlesen →
Ende Januar dieses Jahres informierten wir über die Sicherheitslücken Meltdown und Spectre und darüber, wie neben allen anderen Prozessor-Architekturen auch die Powersysteme von IBM betroffen sind. Da immer noch täglich… weiterlesen →
Der Januar des neuen Jahres war geprägt von den Sicherheitslücken, die unter den Namen »Meltdown« und »Spectre« bekannt wurden. Im Prinzip betrifft das Sicherheitsproblem fast jeden Computer, der in den… weiterlesen →
Liebe Kunden und Geschäftspartner, in den letzten Tagen des Jahres steigt das E-Mail-Aufkommen nochmal kurzzeitig an: Viele Unternehmen verschicken die Feiertagsgrüße an Ihre Kontakte – oft an den gesamten Unternehmensverteiler.… weiterlesen →
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Europäische Gemeinschaft auf der Grundlage von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sind von jedermann zu beachten.
Den in den Anhängen der Verordnungen aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen (nachfolgend als Sanktionslisten bezeichnet) dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Für die Praxis bedeutet dies, dass grundsätzlich jeder Geschäftskontakt auf Übereinstimmung mit den Sanktionslisten geprüft werden muss.
Zu empfehlen ist die Prüfung aller an dem Geschäft beteiligten Personen sowohl vor dem Abschluss von Verträgen, als auch vor der unmittelbaren Abwicklung des Geschäfts.
Dabei ist zu beachten, dass jede der an der Geschäftsabwicklung beteiligte Person in den Sanktionslisten der Embargoverordnungen aufgeführt sein könnte: z. B. Warenempfänger, Bank, Spediteur, Versicherer, Notify-Adresse. Die Nichtbeachtung von Bereitstellungsverboten ist strafbewehrt und wird als Embargoverstoß behandelt. Die Verletzung von Mitteilungspflichten wird grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Jeder Wirtschaftsbeteiligte muss in geeigneter Weise dafür Sorge tragen, dass das gesetzliche Bereitstellungsverbot befolgt wird.
Wie das sichergestellt werden kann, lässt die Embargoverordnung offen.